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LEISTUNGEN FÜR SELBSTZAHLER

Selbstzahlende Klienten können das gesamte Angebotsspektrum der Praxis flexibel, nach Bedarf und ohne Einschränkungen nutzen.

Ein kurze Terminvereinbarung genügt.

Selbstzahlerleistungen werden auch als “Individuelle Gesundheits-leistungen” (IGeL)  bezeichnet – grob betrachtet: alle Leistungen, die eine Krankenkasse zahlen kann, aber nicht bezahlen muss.

PSYCHOTHERAPIE ALS SELBSTZAHLER

Psychotherapie gehört nicht zu den IGeL. Sie ist eine Kassenleistung. Unter bestimmten Umständen kann es für einige Personen jedoch sinnvoll sein, eine Psychotherapie als Selbstzahler zu absolvieren.

Informationen dazu finden sie hier. Ab einem bestimmten Betrag ist Psychotherapie als Selbstzahler auch steuerlich absetzbar.

BERATUNG, PAARTHERAPIE, COACHING & MEDIATION

Psychologische Beratung kommt bei allen Lebensprobleme zum Einsatz, die keinen Krankheitswert im Sinne der Psychotherapie-vereinbarung mit den Krankenkassen aufweisen.

Aber trotzdem einer Lösung bedürfen, wie z.B. Erziehungsprobleme.

Ähnliches gilt für Paartherapie, die grundsätzlich nicht von den Krankenkassen erstattet wird.

Coaching dient der Erreichung bestimmter Ziele und der “Optimierung” des eigenen Verhaltens auf dem Weg dorthin.

Mediation kommt bei Konflikten und Streitigkeiten aller Art zum Einsatz, wobei durch die Vermittlung einer aussenstehenden, “objektiven” Person eine Lösung herbeigeführt werden soll, die beide Konfliktparteien zufrieden stellt. Dies gelingt viel öfter, als gedacht!

Alle vier Dienstleistungen sind freie Dienstleistungen, bei denen eine Person einer anderen Ihr Wissen und Ihre Kompetenz zur Erreichung der jeweiligen Ziele zur Verfügung stellt – unabhängig von Erfolg oder Misserfolg. Weder “Psychologischer Berater”, “Paartherapeut”, “Coach” noch “Mediatior” sind geschützte Berufsbezeichnungen.

Jede Person kann diese Dienstleistungen anbieten.

Die Kosten dieser Dienstleistungen sind nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar (z.B. als “berufliche Fortbildung” oder als “Sonderkosten” bei Erbstreitigkeiten).

Gegebenenfalls erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.