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PSYCHISCHE REHABILITATION NACH UNFÄLLEN

Unfälle bei der Arbeit oder im Verkehr bedeuten für Sie als Betroffene oft starke Einschränkungen in allen Lebensbereichen. Auch der Psyche kann es schwer fallen, sich an diese Veränderungen anzupassen.

Eine Psychotherapie unterstützt Sie bei der Bewältigung der Unfall-folgen und auf dem Weg zurück in ein “normales”, neues (?) Leben.

PSYCHOTHERAPIE NACH ARBEITSUNFÄLLEN

Ist ein anerkannter Arbeitsunfall Anlass für psychische Probleme (z.B. starke Ängste, Unsicherheit, Verzweiflung oder niedergeschlagene Stimmung), können Sie problemlos eine Psychotherapie beantragen.

In diesem Fall ist nicht die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig, sondern die Berufsgenossenschaft Ihres Betriebes.

Ein Vorteil davon ist, dass Sie sich auch in einer Privatpraxis eines approbierten Psychotherapeuten behandeln lassen können. Lange Wartezeiten fallen dadurch weg.

Die Details zur Beantragung erfahren Sie von Ihrem Sachbearbeiter oder Betreuer. Die Beantragung verläuft bei jeder Berufsgenossenschaft unterschiedlich. Bitte erfragen Sie im Vorfeld, die notwenigen Details. Danach können Sie jederzeit mit der Praxis in Kontakt treten und einen Termin vereinbaren.

Die Formalitäten der Beantragung erledigen wir dann gemeinsam.

UNFÄLLE AUSSERHALB DER ARBEIT

Wenn psychische Probleme Folgen eines Unfalls ausserhalb der Arbeit sind (z.B. Verkehrsunfall, Urlaubsunfall, Sportunfall), können Sie über Ihre Unfallversicherung am schnellsten Psychotherapie beantragen.

Auch hier können Sie sich in einer Privatpraxis approbierter Psycho-therapeuten behandeln lassen, wodurch lange Wartezeiten wegfallen.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Kontaktaufnahme mit der Praxis über die notwendigen Details der Beantragung.

Die Formalitäten der Beantragung erledigen wir dann gemeinsam. 
 
Wenn Sie einen Unfall ausserhalb der Arbeit erlitten haben, und über keine Unfallversicherung verfügen, können Sie Psychotherapie über Ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung beantragen.