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PSYCHOTHERAPIE IN DER REHABILITATION

Im allgemeinen Sprachgebrauch meint Rehabilitation die Wieder-herstellung der Kräfte und von Beeinträchtigungen während der Erholung von Unfällen, schweren Belastungen oder Krankheiten.

Psychotherapie kann in nahezu jeder Reha-Strategie wertvolle Dienste leisten – und sie wird immer wichtiger, denn: Knapp die Hälfte neuer Erwerbsunfähigkeitsrenten ist inzwischen psychisch bedingt!

Jedoch nahmen nur knapp ein Fünftel der Betroffenen zuvor eine psychische Reha-Massnahme in Anspruch.

Rehabilitation Barnim

Psychotherapie – Ein wichtiger Baustein Ihrer Rehabilitationsstrategie

ANLÄSSE FÜR PSYCHISCHE REHABILITATION

Unabhängig von medizinischen Behandlungen besteht ein ein-deutiger Rechtsanspruch  (siehe unten) auf psychische Rehabilitation:

 

  • Nach Arbeitsunfällen und Unfällen, die auch zu psychischen Beeinträchtigungen geführt haben (z.B. Angst nach einem Raub)
  • Nach Krankheiten oder Operationen, die Sie zu einer starken Änderung Ihres Lebensstils zwingen, was Ihnen psychische Probleme bereitet (z.B. nach einer Herzoperation)
  • Während der medizinischen Rehabiliation zur Minderung psychischer Belastung (z.B. zur OP-Vorbereitung)
  • Bei allen psychischen Belastungen die durch eine körperliche Krankheit mitverursacht werden (z.B. Krebs)
  • Bei chronischen Krankheiten zur Minderung des psychischen Leidensdruckes durch die aufgrund der Krankheit verursachten Einschränkungen (z.B. Demenz) oder von psychischen Belastungen (z.B. Stigma bei körperlicher Behinderung).
  • Bei allen psychischen Beschwerden, die zu einer Berufsunfähigkeit führen könnten (z.B. Burn-Out oder Depression) o. geführt haben
  • Bei einer bestehenden Suchterkrankung und nach erfolgter Entgiftung zur Festigung der Abstinenz (z.B. Alkoholabhängigkeit)

REHABILITATION – LEISTUNGEN DER PRAXIS

Der Rehabilitationsbedarf steigt stetig. Bei Kuren oder stationärer Reha sind Wartezeiten lang. Bei der Massnahmenbewilligung gelten die Prinzipien “Ambulant vor Stationär” und “Reha vor Rente”.

Rehabilitation soll früh, ganzheitlich, nahtlos & bedarfsgerecht erfolgen. Nicht immer tut sie das.

In der Praxis können Sie Psychotherapie als ambulante Reha-Leistung in Anspruch nehmen. In den meisten Fällen (frühe Rehabilitation) ist die gesetzliche oder private Krankenkasse Ihr Leistungsträger.

Erfolgt Psychotherapie als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalles ist die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung zuständig.

Sind Sie trotz Behandlung (z.B. mit Psychopharmaka) längere Zeit berufsunfähig, kann Ihre Krankenkasse Sie auffordern, bei der Rentenversicherung eine Psychotherapie zur Abwendung der Berufsunfähigkeit zu beantragen. Wird dies von einem Gutachter befürwortet, ist die Rentenversicherung Ihr Leistungsträger.

Hier ist besondere Sorgfalt geboten. Denn wird die Psychotherapie aufgrund schlechter Prognose NICHT befürwortet, wandelt sich Ihr Rehabilitationsantrag automatisch in einen Antrag auf Berfufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente um!

Schlimmstenfalls kann es Ihnen passieren, dass Sie als Patient bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Renten- und Krankenversicherung hin und her geschoben werden. Deshalb gilt: Je früher desto besser.

Damit kritische Situationen nicht erst entstehen.

 PSYCHISCHE REHABILITATION LOHNT SICH

Rund zwei Drittel aller Versicherten die eine medizinische Reha in Anspruch nehmen, stehen fünf weitere Jahre im Erwerbsleben.

Bei psychischen Erkrankungen liegt der Behandlungserfolg noch höher. Laut DRV-Sprecher von der Heide schafften es im Jahre 2010 „84 Prozent der psychisch Erkrankten durch die Reha zurück in den Job.”

REHABILITATION UND ZEIT

Je länger Sie mit Rehabilitationsmassnahmen warten – oder warten müssen, desto niedriger sind Ihre Chancen, nach einer längeren Arbeitslosigkeit zurück in den Job zu finden.

Statistisch kommen nach 6 Monatiger Abwesenheit nur noch 50% aller Rehabilitationssuchenden in den Arbeitsprozess zurück.

Nach 12 Monaten Abwesenheit sind es nur noch 20% und nach 2 Jahren Abwesenheit nur noch 10%. Mit entsprechenden Massnahmen zur rechten Zeit lässt sich dies verhindern.

Doch dies sind nur Statistiken. Mit der richtigen Rehabilitationsplanung bzw. -stategie und dem nötigen Durchhaltevermögen können oft auch spät noch die berüchtigten Berge versetzt oder unerwartete Homeruns geschlagen werden!

Beim Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen Sie entweder die Integrationsämter, die Krankenkassen aber auch Fachstellen der Arbeitsagentur. Arbeitgeber und Krankenkasse haben die Möglichkeit (doch nicht die Pflicht) den Integrationsprozess mit dem Hamburger Modell zur erleichtern.

REHABILITATIONSLEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Nach SGB IX § 5, Teil 1 und Kapitel eins sind – je nach Einzelfall – verschiedene Geld- und Sachleistungen zur Rehabilitation möglich:

  • 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ( z.B. ärztliche Behandlungen, Operationen oder Psychotherapie)
  • 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Überbrückungsgeld, Arbeitsassistenten)
  • 3. Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen (z.B. Haushaltshilfe)
  • 4. Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft (z.B. Einzelfallhelfer)

Der Bedarf muss bei jeder einzelnen Leistung festgestellt und bei der jeweils zuständigen Stelle beantragt werden.

REHABILITATION & RECHT

Nach SGB I § 10 hat jeder Mensch, der körperlich, geistig oder seelisch behindert ist, oder wem solche Beeinträchtigungen drohen, unabhängig von der Ursache, ein Recht auf notwendige Hilfe, um:

  • … die Beeinträchtigungen abzuwenden, zu beseitigen, zu verbessern, Ihre Verschlimmerung zu verhindern oder ihre Folgen zu mindern.
  • … ihm einen seinen Neigungen & Fähigkeiten entsprechenden Platz in der Gemeinschaft – insbesondere im Arbeitsleben – zu sichern.

Rehabilitation erfolgt früh, ganzheitlich, nahtlos & bedarfsgerecht.

Eine ambulante Therapie (z.B. in einer Praxis) wird stationärer Therapie (z.B. Kur oder Krankenhaus) vorgezogen.

Bevor eine Berentung aufgrund von Berufsunfähigkeit erfolgen kann, muss zunächst eine Rehabilitation erfolgen.

LINKS RUND UM DAS THEMA REHABILITATION

 Online Special Ausgabe der Stiftung Warentest mit 35 Fragen und Rechtstipps zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung