Psychotherapeutische Berufsgruppen in Deutschland
Die Berufsbezeichnungen staatlich geprüfter Heilberufe sind geschützt. Sie können aber auch verwirrend sein.
Vor allem zwischen Ärzten / Psychotherapeuten auf der einen, und “Heilpraktikern für Psychotherapie” auf der anderen Seite, bestehen teilweise sehr grosse, wissenswerte Unterschiede bei den Ausbildungsstandards, Behandlungsmethoden, Zulassungs-bedingungen und den zu erwartenden Behandlungskosten.
Hier können Sie die Berufsgruppen im Kurzporträt vergleichen.
Psychiater – der Medikamentenspezialist
Allgemein
Gesamtausbildungszeit: 11 bis 12 Jahre
Durch häufigen Patientenkontakt sind Psychiater (“Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie”) sehr gute Diagnostiker und meist Fachmänner für die medikamentöse Therapie psychischer Störungen. Einige Psychiater bieten eine Kombination aus medikamentöser Therapie und Psychotherapiesitzungen an.
Vor allem, bei einer Weiterbildung in Psychoanalyse.
Psychiater sind automatisch auch Ärztliche Psychotherapeuten, aber nicht jeder Ärztliche Psychotherapeut ist ein Psychiater.
Ausbildungsvorraussetzungen & Ausbildung
Ausbildungsvorraussetzung:
Abitur und ein abgeschlossenes Medizinstudium
Ausbildung:
5 jährige Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapie.
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Ausbildungsinhalte: mindestens 300 Stunden
Selbsterfahrung: Mindestens 150 Stunden
Praktische Ausbildung: 5 Jahre
1 Jahr Neurologie
2 Jahre Ambulante Psychiatrie
2 Jahre Stationäre Psychiatrie
Dokumentation: 60 Supervidierte Erstuntersuchungen
Prüfung: Mehrtägige schriftliche Prüfung und 2 mündliche Prüfungen (Behandlungsfall & Theorie) vor einer staatlichen Prüfungskommission (2 Psychiater / 2 Psychotherapeuten).
Behandlungsmethoden
Psychiater behandeln psychische Störungen mit kurzen Gesprächen und Psychopharmaka. Ein Psychiater ist bei Medikamenten immer auf dem neuesten Stand.
Behandlungsziel ist es, jene Medikamentenkombination zu finden, die Ihnen am besten bei der Bewältigung der psychischen Störung hilft, und Sie mit zielführenden Gesprächen dabei zu unterstützen. Nach Bewältigung der Sitation(en) werden die Medikamente wieder abgesetzt.
Wenn Medikamente allein nicht ausreichen, um die entsprechende Situation zu bewältigen, sollten Sie über eine zusätzliche Psychotherapie nachdenken.
Behandlungskosten
Die Behandlung bei einem “Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie” wird sowohl von der gesetzlichen als auch der privaten Krankenkasse übernommen.
Facharzt für Psychosomatische Medizin – Der Feinfühlige Arzt
Allgemein
Gesamtausbildungszeit: 11 bis 12 Jahre
“Facharzt für Psychosomatische Medizin” ist eine seit 1992 existierende spezielle Facharztausbildung, die halb der eines Psychiaters und halb der eines Psychotherapeuten ähnelt.
Dieser Arzt ist auf psychosomatische Probleme spezialisiert, solche Störungen, die eindeutig durch psychische Faktoren mitverursacht werden, aber starke körperliche Symptome verursachen.
Ausbildungsvorraussetzungen & Ausbildung
Ausbildungsvorraussetzung:
Abitur und ein abgeschlossenes Medizinstudium
Ausbildung:
5 jährige Weiterbildung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Ausbildungsinhalte: mindestens 240 Stunden
Selbsterfahrung: Mindestens 150 Stunden
Praktische Ausbildung: 5 Jahre
3 Jahre Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
1 Jahr stationäre Psychiatrie
1 Jahr Innere Medizin
Dokumentation: 100 psychosomatisch-psychotherapeutische Untersuchungen
Prüfung: Mehrtägige schriftliche Prüfung und 2 mündliche Prüfungen (Behandlungsfall und Theorie) vor einer staatlichen Prüfungskommission (je 2 Psychiater & 2 Psychotherapeuten).
Behandlungsmethoden
Fachärzte für Psychosomatische Medizin behandeln mit zielführenden Gesprächen und optional mit Psychopharmaka. Der Psychotherapieanteil ist deutlich höher als beim Psychiater.
Behandlungsziel ist es, die vorhandene Störung gemeinsam zu überwinden bzw. die aufrechterhaltenen psychischen Faktoren durch psychotherapeutische Lösungen unnötig zu machen.
Behandlungskosten
Die Behandlung bei einem “Facharzt für Psychosomatische Medizin” wird sowohl von der gesetzlichen als auch der privaten Krankenkasse übernommen.
Psychologischer Psychotherapeut – Der Seelenversteher
Allgemein
Gesamtausbildungszeit: 11 bis 12 Jahre
Psychologische Psychotherapeuten haben eine 5-jährige Weiterbildung in einem von drei staatl. anerkannten Therapieverfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit absolviert: Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse.
Sie sind Spezialisten für die psychische Entwicklung und das Menschliche Erleben/Verhalten in der Umwelt – innerlich, wie äusserlich. Psychotherapeuten nehmen sich gemeinsam mit Ihnen die Zeit, Ihr Erleben in der therapeutischen Beziehung tiefer zu erforschen, Lösungsansätze zu finden und umzusetzen.
Psychotherapie kann mit medikamentöser Therapie kombiniert werden. Dies ist aber nicht immer sinnvoll. Psychotherapeuten dürfen selbst keine Medikamente verschreiben oder verordnen.
Ausbildungsvorraussetzungen & Ausbildung
Ausbildungsvorraussetzung:
Abitur und ein abgeschlossenes Psychologiestudium
Ausbildung:
5 jährige Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Ausbildungsinhalte: mindestens 600 Stunden
Selbsterfahrung: Mindestens 150 Stunden
Praktische Ausbildung: 5 Jahre
1 Jahr Stationäre Psychiatrie
0,5 Jahre Ambulante Psychiatrie
2 Jahre Ambulante Psychotherapie (600 Stunden selbstständige Behandlungen von Versicherten unter Supervision)
Dokumentation:
7 vertiefte Falldokumentationen mit Therapieverlauf und Reflektion der Behandlung
600 Stunden Behandlungsdokumentation nach KV Richtlinien
Prüfung: Eintägige schriftliche Prüfung und 2 mündliche Prüfungen (Behandlungsfall und Theorie) vor einer staatlichen Prüfungskommission (je 2 Psychiater / 2 Psychotherapeuten).
Behandlungsmethoden
Psychologische Psychotherapeuten behandeln psychische Störungen mit zielführenden Gesprächen und mit Übungen.
Der Übungsanteil ist in der Verhaltenstherapie am größten, in der Psychoanalyse am geringsten. Behandlungsziel ist, eine therapeutische Allianz zu bilden, in der Störungen wie Probleme in einem geschützten Rahmen reflektiert und bearbeitet werden können, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.
Patienten werden entlastet; lernen ihre psychischen Probleme besser zu verstehen wie mit Ihnen umzugehen. Sie finden neue Motivation und eignen sich zusätzlich Kompetenzen an, um Störungen zukünftig selbst zu bewältigen. Aufrechterhaltende Bedingungen einer Störung werden analysiert und verändert.
Ziel einer Psychotherapie muss nicht die vollständige Heilung sein; es kann auch Unterstützung (z.B. bei Krebserkrankung) oder eine starke Linderung der Belastung sein.
Behandlungskosten
Leistungen von Psychologische Psychotherapeuten werden von den gesetzlichen Krankenkassen sofort oder im Kostenerstattungsverfahren übernommen (Ausnahme: AOK und wenige andere).
Privaten Krankenkasse übernehmen die Leistungen sofort, sofern Psychotherapie Teil des Tarifs ist.
Bei Selbstzahlern muss nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet werden.
Ärztlicher Psychotherapeut – jeder Arzt mit Zusatzausbildung
Allgemein
Gesamtausbildungszeit: 11 bis 12 Jahre
Ärztlicher Psychotherapeut kann sich ein Facharzt jeder medizinischen Fachrichtung nennen (z.B. ein Zahnarzt oder Frauenarzt) der eine psychotherapeutische Zusatzqualifikation erworben hat.
Die Ausbildungsdauer ist aufgrund der vorherigen Patientenerfahrung des Arztes in seinem ursprünglichen Fachgebiet deutlich reduziert. Denn die therapeutische Beziehung gilt als ein wichtiger Behandlungsfaktor. Es muss auch kein Psychologiestudium nachgewiesen werden.
Ausbildungsvorraussetzungen & Ausbildung
Ausbildungsvorraussetzung:
Abitur und ein abgeschlossenes Studium der Medizin
Facharzt Ausbildung: ca. 5 Jahre im jeweiligen Fachgebiet ( Zahnarzt, Allgemeinarzt, Kinderarzt usw.)
Ausbildung: verkürzte Weiterbildung zum Ärztlichen Psychotherapeuten
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Ausbildungsinhalte: mind. 100 Stunden + 10 Stunden Krisenintervention
Selbsterfahrung: Mindestens 150 Stunden + 70 Stunden Balintgruppenarbeit
Praktische Ausbildung:
240 eigenständig durchgeführte Therapiestunden nach den KV-Psychotherapierichtlinien (unter Supervision)
32 Stunden Entspannungsverfahren + 6 Kriseninterventionen unter Supervision
Dokumentation:
7 vertiefte Falldokumentationen mit Therapieverlauf und Reflektion der Behandlung
240 Stunden Behandlungsdokumentation nach KV Richtlinien
Prüfung: Eintägige schriftliche Prüfung und 2 mündliche Prüfungen (Behandlungsfall und Theorie) vor einer staatlichen Prüfungskommission (je 2 Psychiater / 2 Psychotherapeuten).
Behandlungsmethoden
Ärztliche Psychotherapeuten behandeln psychische Störungen mit zielführenden Gesprächen und mit Übungen.
Der Übungsanteil ist in der Verhaltenstherapie am größten, in der Psychoanalyse am geringsten. Behandlungsziel ist, eine therapeutische Allianz zu bilden, in der Störungen wie Probleme in einem geschützten Rahmen reflektiert und bearbeitet werden können, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.
Patienten werden entlastet; lernen ihre psychischen Probleme besser zu verstehen wie mit Ihnen umzugehen. Sie finden neue Motivation und eignen sich zusätzlich Kompetenzen an, um Störungen zukünftig selbst zu bewältigen. Aufrechterhaltende Bedingungen einer Störung werden analysiert und verändert.
Ziel einer Psychotherapie muss nicht die vollständige Heilung sein; es kann auch Unterstützung (z.B. bei Krebserkrankung) oder eine starke Linderung der Belastung sein.
Behandlungskosten
Leistungen von Ärztliche Psychotherapeuten werden von den gesetzlichen Krankenkassen sofort oder im Kostenerstattungsverfahren übernommen (Ausnahme: AOK und wenige andere).
Privaten Krankenkasse übernehmen die Leistungen sofort, sofern Psychotherapie Teil des Tarifs ist.
Bei Selbstzahlern muss nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet werden.
HP Psych – (kleiner) Heilpraktiker mit Mini-Prüfung
Allgemein
Gesamtausbildungszeit: 0,5 bis 5 Jahre
Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine beliebige, begrenzt psychotherapeutisch anwendbare Heilmethode mit eingeschränkter oder ohne nachgewiesene Wirksamkeit erlernt.
Die Heilmethoden sind nicht staatlich anerkannt. Leistungen werden von den Krankenkassen deshalb nicht erstattet.
Die Zulassungsanforderungen sind bei Heilpraktikern für Psychotherapie deutlich geringer.
Die Prüfung beim Gesundheitsamt stellt lediglich fest, ob die Ausübung der erlernten Therapiemethode durch den Bewerber eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde, oder nicht.
(
Quelle: Wikipedia)
Weder gibt es einheitliche Ausbildungsstandards noch ist es Bedingung, als “Heilpraktiker für Psychotherapie” zuvor eine große Heilpraktikerausbildung absolviert zu haben, was entsprechende medizinische Kenntnisse voraussetzen würde.
Ausbildungsnachweise in Psychologie, Psychiatrie oder Psychopathologie sind für die Zulassung zur Prüfung grundsätzlich nicht erforderlich.
Entsprechend mannigfaltig und unterschiedlich sind die Angebote und auch die Qualifikationen von Heilpraktikern für Psychotherapie.
Sie sind jeweils sehr schwer miteinander zu vergleichen. Die Berufsbezeichnung allein hat eine vergleichsweise geringe Aussagekraft.
Ausbildungsvorraussetzungen & Ausbildung
Ausbildungsvorraussetzung:
Hauptschulabschluss
Ausbildung:
0,5 bis 4 jährige Ausbildung in einer Heilmethode
JEDE Heilmethode ist möglich, z.B. (Reiki, Geistiges Heilen, Regressions- und Re-Inkarnationstherapie, Hypnose)
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Ausbildungsinhalte: keine Pflicht
Jeder, der die schriftliche und mündliche Prüfung beim Gesundheitsamt besteht und ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis aufweist, kann sich “Heilpraktiker für Psychotherapie” nennen.
Selbsterfahrung: nicht notwendig
Praktische Ausbildung: nicht notwendig
Dokumentation: nicht notwendig
Prüfung: 1 Stunde schriftllich mit 28 Multiple-Choice-Frage zu Psychologie, Psychiatrie und Psychopathologie
1 Stunde mündlicher Eignungstest beim Gesundheitsamt
Behandlungsmethoden
Da Heilpraktiker für Psychotherapie weder praktisch noch theoretisch einheitliche Ausbildungen aufweisen, sind die Behandlungsmethoden so unterschiedlich wie die Menschen, die ihn ausüben.
Sie müssen sich deshalb immer individuell über jede Behandlungsmethode und deren Möglichkeiten, als auch deren Grenzen informieren.
Methoden wie Gestalttherapie, Systemische Therapie, Hypnose oder Gesprächstherapie stehen den drei staatlich anerkannten Therapieverfahren sehr nahe und sind vom Anforderungsniveau der Ausbildung her vergleichbar.
Reiki oder Geistiges Heilen haben einen deutlich begrenzteren Anwendungsbereich, obwohl sie im Einzelfall für eine Genesung durchaus viel bewirken können.
Ein Heilpraktiker für Psychotherapie muss die Grenzen seiner erlernten Heilmethode(n) kennen und notfalls an einen Facharzt oder Psychotherapeuten weiter überweisen.
Behandlungskosten
Die Behandlungskosten bei einem “Heilpraktiker für Psychotherapie” werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Da die nachhaltig erfolgreiche Behandlung einer psychischen Störung unter 20 Stunden Behandlungsdauer selten zu erreichen ist, sollten Sie für einen Behandlungserfolg mit mindestens 1000 Euro Behandlungskosten rechnen.
Private Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten, sofern Heilpraktikerbehandlungen Teil des Tarifes sind.
Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen
Bei Selbstzahlern wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet.
Patientenschutz bei Kommerziellen Anbietern
Nicht alle therapeutisch klingenden Berufsbezeichnungen sind geschützt. Niemand darf sich “Psychiater” nennen, der keiner ist.
Jeder Klempner darf sich jedoch “Psychologe” oder “Psychologischer Berater” nennen, auch wenn er kein qualifizierter Seelenklempner ist! Gleiches gilt für “Lebensberater” oder “Coach”. Auch die Zertifizierungen dieser Berufsgruppen können oft käuflich erworben werden und sollten von Ihnen überprüft werden.
Einsparungen im Gesundheitswesen öffnen bei verzweifelten Patienten den (oft) leeren Versprechen kommerzieller Therapieanbieter für das Geschäft mit der Hoffnung freundlich die Tür.
Anders als bei staatlich geprüften Heilberufen gibt es dort keine Berufsregeln, keine Qualitätskontrolle: Keinen Patientschutz.