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BEHANDLUNG WIE EIN PRIVATPATIENT

Wohnortnahe Psychotherapieplätze für gesetzlich versicherte Patienten sind durch die KV Bedarfsplanung begrenzt (siehe “EXKURS” unten).

Die Folge: Monatelange Wartezeiten auf einen Therapieplatz.

Deshalb bieten die meisten gesetzlichen Krankenkassen (ausser AOK) Ihren Patienten “Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren” an. Das gleiche Verfahren wie bei Privatpatienten.

Denn: Approbierte Psychotherapeuten mit oder ohne Kassensitz besitzen die gleiche Qualifikation. Und Sie haben laut SGB V § 13 Abs. 3 das Recht auf eine umgehende, wohnortnahe Versorgung.

Zudem sind die Behandlungskosten bei fortschreitender Belastung oder durch eventuelle stationäre Aufenthalte auch für die Krankenkasse deutlich höher als in der ambulanten Psychotherapie.

MIT WENIG AUFWAND UMGEHEND ZUM THERAPIEPLATZ

Der Aufwand, um das Kostenerstattungsverfahren einzuleiten, beträgt 4-5 Stunden und einige Telefonanrufe.

Die einzuleitenden Massnahmen können an 1-2 Tagen erledigt werden.

Ein Aufwand, der sich lohnt.

Denn eine fortschreitende psychische Störung hat oft weit höhere Kosten in allen Lebensbereichen zur Folge.

ANLEITUNG & ALLE DOKUMENTE AUF DER WEBSITE

Getreu dem Praxismotto “Psychotherapie an Ihrer Seite” finden Sie im linken Menü eine klare “Schritt für Schritt”-Anleitung mit allen nötigen Dokumenten sowie den Flyer der Bundespsychotherapeuten-kammer zum Kostenerstattungsverfahren.

Neben einem formlosen Antrag benötigen Sie lediglich den Nachweis, dass ein wohnortnaher Therapiebeginn bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz innerhalb von 6 Wochen bis 3 Monaten  unmöglich ist.

Dies ist bei nahezu allen Patienten in Berlin & Brandenburg der Fall.

Dazu legen Sie eine “Notwendigkeitsbescheinigung”.

Die Notwendigkeitsbescheinigung kann bereits vorab von Ihrem Arzt oder Psychiater aber (nach einem kostenlosen Erstgespräch) auch direkt in der Praxis erstellt werden.

Die Beantragung der Therapie erledigen wir gemeinsam.

TELEFON- ODER SPRECHSTUNDENBERATUNG

Bei weiteren Fragen berate ich Sie gern in der Sprechstunde (Bitte vorher Termin vereinbaren) oder per telefonischem Rückruf.

 

EXKURS: Hilfe – Ich finde keinen Therapieplatz !

psychotherapie KE Berlin

Psychotherapieplätze – ein rares Gut !

Wenige GKV-Patienten finden einen Therapieplatz, wenn sie ihn am meisten brauchen: Zu Beginn einer akuten Krisensituation oder wenn psychische Symptome beginnen, ernste Probleme zu bereiten.

In Berlin und Brandenburg warten GKV-Patienten oft monatelang auf einen Therapieplatz. – Viel zu lang!

Viele Patienten zögern den Besuch beim Therapeuten auch so schon “bis zuletzt” hinaus. Und entdecken erst dann die langen Wartezeiten.

Dies verstärkt meist so schon vorhandene Frustrations- & Hilflosigkeitsgefühle. In akuten Krisensituation bleibt dann oft als einzige Alternative nur die Selbsteinweisung in die Psychiatrie.

Wenn man dazu noch in der Lage ist.

Das Problem: Warum ist das eigentlich so?

Erst 1999 wurde Psychotherapie eine (antragspflichtige) Regelleistung der GKV – viel später als in vergleichbaren westlichen Ländern. Daraufhin wurden alle damals in staatlich anerkannten Therapieverfahren (im Delegationsverfahren) tätigen Behandler als KV-Vertragstherapeuten zugelassen. 

Seit 1999 können approbierte Psychologische Psychotherapeuten (nicht jedoch Heilpraktiker für Psychotherapie) auch eigenständig Behandlungen über die GKV durchführen. 

Es ist lediglich ein ärztlicher Konsiliarbericht vonnöten.

Zugleich wurde eine “Bedarfsplanung” eingeführt, welche die Anzahl möglicher GKV-Therapeuten für einen KV-Versorgungsbezirk per Formel künstlich begrenzt. Neue Therapeuten haben (praktisch) keine Chance, einen Kassensitz als Vertragsbehandler zu erhalten. 

Gleichzeitig treten psychische Störungen aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen deutlich häufiger auf als 1999.

Die Lösung: Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren

Auf die Bedarfsplanung hat Ihre Krankenkasse keinen Einfluss. Sie wird von der Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt, die die Beiträge aller gesetzlich Versicherten  verwaltet – und dafür verantwortlich ist, dass das Geld für alle ärztlichen Leistungen insgesamt reicht.

Am Gesamtbudget der GKV hat Psychotherapie jedoch nur einen sehr kleinen Anteil. Bevor sich die Symptome verschlimmern, ermöglicht Ihnen die Krankenkasse daher die Behandlung in einer Privatpraxis.

Als Privatpraxis eines staatlich approbierten Psychotherapeuten ist die Praxis berechtigt, Ihnen als GKV Versicherten Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren anzubieten.

Es besteht zusätzlich auch ein eindeutiger Rechtsanspruch auf Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren.

Rechtsanspruch auf zeitnahe Psychotherapie

Nach § 13 des Sozialgesetzbuches (SGB V) haben Sie als GKV Versicherte(r) Anspruch auf eine wohnortnahe psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer Wartezeit von maximal 6 Wochen bis 3 Monaten bis zum Therapiebeginn.

SGB V § 13.3 Kostenerstattung

Wenn Sie die Kostenerstattung im Voraus beantragen, entstehen Ihnen auch bei einer Behandlung in einer Privatpraxis keine Kosten.

Der Therapievertrag entsteht dabei – wie bei Privatpatienten – zwischen der Praxis und dem Versicherten. Die Krankenkasse erstattet Ihnen jedoch die Kosten bzw. rechnet (aus Verwaltungsgründen) direkt mit der Praxis ab – daher der Name des Verfahrens.

Wenn sie möchten, dass die Krankenkasse direkt mit der Praxis abrechnet, können Sie zusätzlich eine Abtrittserklärung einreichen.

In der Praxis befindet sich ein Formular dafür.