Psychotherapie von der Einkommenssteuer absetzen
In Abhängigkeit von der Höhe Ihrer jährlichen Psychotherapie-aufwendungen insgesamt, kann Psychotherapie als “private Gesundheitsaufwendung” in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Aufwendungen über einen gewissen Grenzbetrag hinaus sind als ‘Außergewöhnliche Belastungen’ steuerlich absetzbar.
Die Voraussetzung dafür ist, dass die Psychotherapie durch einen Arzt als notwendig verordnet wurde.
Ein Formular für die Notwendigkeitsbescheinigung finden Sie hier.
Ein Steuerabzug ist erst möglich, wenn die Summe aller angefallenen Gesundheitskosten pro Jahr die zumutbare Eigenbelastung überschreitet. Eine Übersicht der zumutbaren Eigenkosten für Gesundheit finden Sie hier.
Kosten, die (abhängig von Familienstand, Einkommen und Kinderzahl) den jeweiligen Grenzbetrag übersteigen, können bei der Einkommenssteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden.